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Im Dezember 2005 habe ich das Studium zum Tierheilpraktiker erfolgreich beendet. Zusätzlich habe ich die Ausbildung Reiki für Tiere absolviert.
Allgemeine Informationen zum Berufsbild des Tierheilpraktiker:
Typisch für die Tätigkeit der Tierheilpraktiker ist das Anregen und Unterstützen der Selbstheilungskräfte des erkrankten Tieres. Das Ziel ist , die natürliche Ordnung und Funktionstüchtigkeit wieder herzustellen, erstems zur Linderung von Leiden und zweitens zur Vorbeugung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Der Tierheilpraktiker therapiert mit natürlichen und weitgehend nebenwirkungsfreien Heilmethoden. Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Prophylaxe zur Verbesserung des Gesundheitszustandes und somit die Grundvoraussetzung jeder weiteren Therapie, da gerade in der Fütterung und Haltung oftmals die Ursache der Erkrankung liegt bzw. schon durch die Optimierung der Fütterungs- und Haltungsbedingungen eine gravierende Verbesserung des Wohlbefindens des Patienten erreicht werden kann.
Die Therapie chronischer Erkrankungen mit natürlichen Heilmitteln und damit verbundener weitgehender Nebenwirkungsfreiheit ist oftmals langfristig eine gute Alternative, da bei andauernder Medikamentengabe oft die Nebenwirkungen die positiven Wirkungen übertreffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Regulationstherapie einer Überreaktion des Immunsystems, also Allergie. Da Allergien stetig zunehmen, ist in der Therapie allergischer Erkrankungen ein weites Betätigungsfeld für den Tierheilpraktiker gegeben. Viele Erkrankungen sind auf natürlichem Wege gut und erfolgreich zu therapieren. Der Tierheilpraktiker therapiert vorrangig mit Homöopathie und setzt ergänzend oder auch ausschließlich auch weitere Therapien und Behandlungsmethoden ein.
Der Wunsch der Menschen nach natürlichen Heilmethoden für ihre Tiere steigt stetig und die Tendenz geht immer mehr zu natürlichen, weitgehend nebenwirkungsfreien Heilverfahren,, welche das gesamte Umfeld des Tieres mit einbezieht, zur Vorbeugung von Erkrankungen, zur Anregung der Selbstheilungskräfte und zur natürlichen Regulation.
Der Tierheilpraktiker darf mit allen Medikamenten, welche nicht verschreibungspflichtig sind, therapieren. So verwendet der Tierheilpraktiker z. B. bei der Wundversorgung nicht homöopathische Mittel, sondern - ebenso wie der Veterinärmediziner - desinfizierende, Viren- und Bakterien abtötende Mittel.
Der Tierheilpraktiker darf keine Operationen durchführen, Narkosen geben, Impfungen durchführen, mit rezeptpflichtigen Medikamenten therapieren bzw. diese verschreiben oder empfehlen.
Außerdem wird jeder verantwortlich arbeitende Tierheilpraktiker grundsätzlich jeden Patienten, bei dessen Erkrankungsbild er es für angemessen hält, diesen umgehend zu einem Veterinärmediziner über- bzw. verweisen!
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